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Nutzungsbedingungen für Musikschulen (B2B)

Stand: 9. September 2026

1. Anbieter, Kunden und Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung von MusicschoolHQ durch Jens-Henning Gläsker, Jehweg – SaaS Studio, Winkelweg 2, 32758 Detmold (nachfolgend „Anbieter“) an die vertraglich bezeichnete Musikschule oder selbstständig tätige Lehrkraft (nachfolgend „Kunde“). Kontakt: kontakt@musicschoolhq.com.

Telefon: 05232 7076621; USt-IdNr.: DE328280525. Jehweg – SaaS Studio ist eine Geschäftsbezeichnung des Einzelunternehmers; MusicschoolHQ ist dessen Softwareprodukt.

Das Softwareangebot richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Schülerinnen, Schüler und Eltern nutzen die von ihrer Musikschule eingerichteten Zugänge. Dadurch schließen sie kein eigenes kostenpflichtiges MusicschoolHQ-Abonnement ab.

Unterrichtsverträge, Unterrichtsgebühren, Instrumentenleihe und schulische Kündigungs- oder Widerrufsregelungen werden zwischen der Musikschule und ihren Vertragspartnern vereinbart. Die Musikschule vereinbart die Zahlungsweisen für ihre Unterrichtsgebühren und sonstigen Forderungen selbst und wickelt diese in eigener Verantwortung ab, beispielsweise per SEPA-Lastschrifteinzug. Diese Bedingungen ersetzen keine Bedingungen einer Musikschule.

2. Vertragsschluss und vereinbarte Leistung

Die allgemeine Produkt- und Preisdarstellung ist eine Einladung zur Anfrage oder Bestellung. Vor Vertragsschluss erhält der Kunde ein Angebot oder eine Bestellübersicht mit Leistungsumfang, Tarif, Nutzergrenzen, Preis und Umsatzsteuerangaben, Abrechnungszeitraum, Zahlungsbedingungen, Beginn, Laufzeit sowie Kündigungs- und Verlängerungsregelung. Unterbreitet der Anbieter ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch dessen rechtzeitige Annahme durch den Kunden zustande. Gibt der Kunde eine Bestellung als Angebot ab, kommt der Vertrag erst durch die ausdrückliche Annahme des Anbieters in Textform zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung ist keine Annahme.

Eine unverbindliche Anfrage, die technische Einrichtung eines Kontos oder die Nutzung eines Schüler-, Eltern- oder Lehrkraftzugangs begründen keinen kostenpflichtigen Plattformauftrag. Ein kostenloser Tarif oder Testzeitraum wird nur im ausdrücklich angebotenen Umfang bereitgestellt und geht ohne gesonderte Vereinbarung nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Der Kunde bestätigt, zum Abschluss für den bezeichneten Schulträger berechtigt zu sein.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Der Kunde kann die bei Vertragsschluss bereitgestellten Bedingungen speichern und ausdrucken. Spätere Veröffentlichungen auf dieser Seite ändern bestehende Verträge nicht automatisch.

Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter hält den maßgeblichen Vertragsstand vor und stellt dem Kunden die Vereinbarung und die einbezogenen Bedingungen in Textform zur Verfügung. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich Anlagen wird für Schulauftragsdaten vor Beginn dieser Verarbeitung vereinbart. Die Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung; ihre Kenntnisnahme ist keine pauschale Einwilligung.

MusicschoolHQ unterstützt insbesondere die Verwaltung von Personen, Unterricht und Terminen, Aufgaben und Lernmaterial, Nachrichten sowie schulischen Verträgen und Abrechnungsdaten. Verfügbar sind die im vereinbarten Tarif freigeschalteten Funktionen. Die Anwendung erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Bankberatung und löst durch die Erstellung einer SEPA-Datei keine Banküberweisung oder Lastschrift aus.

3. Konten, Berechtigungen und Inhalte

Der Kunde bestimmt die berechtigten Personen und ihre Rollen. Er prüft Zuordnungen, Vertretungsbefugnisse und gegebenenfalls die Beteiligung Sorgeberechtigter. Zugangsdaten dürfen nur von den berechtigten Personen verwendet werden. Nicht mehr benötigte Zugänge sind zu deaktivieren; vermutete unbefugte Zugriffe sind dem Anbieter unverzüglich zu melden.

Der Kunde darf nur Inhalte verarbeiten, für die die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen bestehen. Insbesondere dürfen Noten, Aufnahmen und andere Unterrichtsmaterialien nur im erlaubten Umfang geteilt werden. Technische Angriffe, das Umgehen von Zugriffsbeschränkungen und das Versenden rechtswidriger oder unerwünschter Werbung sind untersagt. Gesetzlich erlaubte Nutzungen und zwingende Rechte bleiben unberührt.

Die Rechte an den eingebrachten Inhalten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Anbieter erhält nur die zur vertragsgemäßen Speicherung, Anzeige, Übertragung und Sicherung notwendigen Nutzungsbefugnisse.

Die Nutzungsbefugnisse sind auf den Vertragszweck und die erforderliche Dauer einschließlich Rückgabe und Löschung beschränkt. Auftragsdaten werden nicht für eigene Werbung, Referenzen, personenbezogene Profilbildung oder Modelltraining des Anbieters verwendet. Die Schule entscheidet über Freigaben an berechtigte Personen. Eine Nutzung von Schülerbildern, Stimmen oder Unterrichtsmaterial für öffentliche Werbung bedarf einer gesonderten rechtlichen Grundlage und wird durch diesen Vertrag nicht erlaubt.

4. Betrieb, Änderungen und Störungen

Der Anbieter stellt die vereinbarte Software während der Vertragsdauer bereit und bearbeitet gemeldete Störungen. Wartung und Sicherheitsaktualisierungen können vorübergehende Einschränkungen erfordern. Planbare, erhebliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Vereinbarte Service-Level und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

Änderungen dürfen den vereinbarten wesentlichen Leistungsumfang nicht ohne vertragliche Grundlage herabsetzen. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden nachvollziehbar mitgeteilt. Eine neue Internetveröffentlichung oder bloßes Schweigen ersetzt keine notwendige Vertragsänderung.

In-App-Nachrichten werden im berechtigten Benutzerkonto bereitgestellt. Zusätzliche E-Mail- und Push-Hinweise setzen korrekte Kontaktdaten, entsprechende Einstellungen und bei Push eine Registrierung des Geräts voraus. Eine technische Übergabe an einen Versanddienst bestätigt noch nicht die Anzeige auf dem Gerät oder das Lesen durch die empfangende Person. Der Kunde soll für besonders zeitkritische Mitteilungen einen geeigneten zusätzlichen Kommunikationsweg wählen. Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen für Erklärungen und die Verantwortlichkeit des Anbieters für seine Leistung bleiben unberührt.

Hosting und Datenspeicherung des Grundbetriebs erfolgen auf der vereinbarten Hetzner-Infrastruktur in Deutschland; Domain- und E-Mail-Infrastruktur sowie Nachrichtenversand werden nach der Dienstleisteranlage bereitgestellt. Optionale SMS-, Zutritts-, Konferenz-, Push- und Finanzfunktionen sind nur im vereinbarten Umfang geschuldet. Bei vom Kunden selbst beauftragten Drittleistungen verantwortet der Kunde die erforderliche Beauftragung und Berechtigungen; eigene Pflichten des Anbieters und die Verantwortung für seine Unterauftragnehmer bleiben bestehen.

5. Entgelt, Laufzeit und Kündigung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Eine Preisänderung oder Verlängerung setzt eine wirksame vertragliche Grundlage voraus. Ein Abrechnungsintervall ist nicht ohne Weiteres eine zusätzliche Mindestvertragslaufzeit.

Die ordentliche Kündigung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung; fehlt eine wirksame Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Kündigungen können in Textform an kontakt@musicschoolhq.com gerichtet werden. Die Löschung eines einzelnen Schülerkontos oder eines einzelnen Unterrichtsvertrags beendet das Plattformabonnement der Musikschule nicht.

Eine ausdrücklich befristete Vereinbarung endet zum vereinbarten Termin, sofern keine wirksame Verlängerung vereinbart wurde. Änderungen von Preisen, Mindestlaufzeit oder Verlängerung werden nicht allein durch eine neue Websitefassung oder Schweigen des Kunden Vertragsbestandteil. Für berechtigte Einwendungen gegen Rechnungen gelten die gesetzlichen Vorschriften; es wird keine zusätzliche Ausschlussfrist vereinbart. Entgelte für die MusicschoolHQ-Software können über den im B2B-Angebot genannten Zahlungsweg, bei entsprechender Vereinbarung auch über Stripe, abgewickelt werden. Die Stripe-Anbindung von MusicschoolHQ wird ausschließlich für diese B2B-Plattformabrechnung verwendet, nicht für Unterrichtsgebühren oder sonstige Forderungen der Musikschulen.

Beide Parteien behalten das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Erforderliche Abmahnungen oder Abhilfefristen sind einzuhalten. Eine Sperrung muss zum Anlass verhältnismäßig sein; soweit vertretbar, wird der Kunde vorher informiert und kann Abhilfe schaffen. Der Anbieter berücksichtigt dabei notwendige Datenzugriffs- und Exportrechte.

6. Datenschutz, Export und Anbieterwechsel

Für personenbezogene Daten, die der Kunde für seine Schule verarbeiten lässt, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO einschließlich der zugehörigen Anlagen. Diese Vereinbarung geht für Fragen der Auftragsverarbeitung vor. Für eigene Vertrags-, Kontakt- und Sicherheitsdaten des Anbieters gilt die Datenschutzerklärung.

Der Kunde kann einen Export, den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu eigener Infrastruktur sowie eine Löschung über kontakt@musicschoolhq.com anfordern. Der Anbieter benennt einen Ansprechpartner, prüft die Berechtigung und unterstützt die sichere Übergabe. Bereits bereitgestellte Exportfunktionen können während der Vertragsdauer genutzt werden; die nachfolgenden Ankündigungsfristen beschränken diesen laufenden Datenzugang nicht.

Für einen Anbieterwechsel im Anwendungsbereich von Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 gilt eine Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten ab Eingang der Wechselankündigung; auf Wunsch des Kunden wird ein früherer Beginn abgestimmt. Spätestens zum Ablauf der Ankündigungsfrist teilt der Kunde seine Wahl zwischen Wechsel zu einem anderen Anbieter derselben Dienstart, Übertragung auf eigene Infrastruktur oder ausschließlicher Löschung sowie die erforderlichen Angaben zum Zielanbieter mit. Zum Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt der Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen, in dem der Wechsel unverzüglich durchgeführt wird. Der Anbieter unterstützt den Kunden und seine autorisierten Dritten angemessen, fördert die Ausstiegsstrategie, wahrt währenddessen die vereinbarten Funktionen mit gebotener Sorgfalt und erhält ein hohes Sicherheitsniveau bei Übertragung und anschließendem Abruf aufrecht. Bekannte Risiken für die Kontinuität teilt er mit.

Ist ein Übergang binnen 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang der Wechselankündigung, begründet dies und nennt einen alternativen Übergangszeitraum, der sieben Monate nicht überschreitet. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm als angemessen erachteten Zeitraum verlängern. Die Parteien arbeiten nach Treu und Glauben an der Durchführung; weitergehende zwingende Rechte bleiben unberührt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels endet der Vertrag im gesetzlichen Umfang; bei einer Entscheidung ausschließlich zur Datenlöschung endet er zum Ablauf der Ankündigungsfrist. Der Anbieter informiert über die Beendigung. Für den Datenabruf steht nach Ende des vereinbarten Übergangszeitraums ein Zeitraum von mindestens 30 Kalendertagen zur Verfügung. Ein ausdrücklich verlangter früherer Löschtermin wird unter Beachtung zwingender Pflichten umgesetzt. Nach Ablauf des Abrufzeitraums und erfolgreichem Wechsel werden die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte gelöscht; gesetzlich erforderliche Restbestände und Sicherungen werden nach dem AVV zweckgebunden behandelt.

Die exportierbaren Kategorien und Formate sind im Online-Register in Anlage 1 beschrieben. Die Infrastruktur- und Schutzinformationen in Anlage 2 ergänzen die Informationen nach Art. 28 Data Act. Soweit nach Art. 30 Data Act erforderlich, stellt der Anbieter unentgeltlich offene Schnittstellen und ausreichende Dokumentation für den Wechsel bereit. Die konkret geeigneten Zugangs- und Übertragungswege werden dem berechtigten Kunden zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung einer fremden Software oder eine allgemeine Funktionsgleichheit zwischen unterschiedlichen SaaS-Produkten wird nicht zugesagt; gesetzliche Interoperabilitäts- und Unterstützungspflichten bleiben bestehen.

Bis zum 11. Januar 2027 dürfen Wechselentgelte nur im gesetzlich zulässigen Umfang, höchstens in Höhe der unmittelbar durch den Wechsel entstehenden Kosten und nur aufgrund einer vor Vertragsschluss offengelegten Vereinbarung verlangt werden. Ohne eine solche Vereinbarung fällt kein gesondertes Wechselentgelt an. Ab dem 12. Januar 2027 werden im gesetzlichen Anwendungsbereich keine Wechselentgelte einschließlich Entgelten für den erforderlichen Datenausgang erhoben. Reguläre Leistungsentgelte und eine etwaige gesondert wirksam vereinbarte vorzeitige Vertragsbeendigungszahlung sind davon zu unterscheiden; sie dürfen zwingende Wechselrechte nicht umgehen.

Vor Vertragsende wird die Rückgabe oder Löschung der Auftragsdaten nach Wahl des Kunden und nach Maßgabe des AVV abgestimmt. Erforderliche gesetzliche Aufbewahrung und Sicherungskopien werden getrennt behandelt. Eine bloße Kontosperre, ein Löschantrag oder das Ausblenden einer Nachricht bestätigt keine endgültige Löschung.

7. Mängel und Haftung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde beschreibt auftretende Fehler so, dass eine Prüfung möglich ist, und unterstützt die zumutbare Fehleranalyse. Gesetzliche Mängelrechte werden nicht von einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Anzeigeform abhängig gemacht.

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Übrigen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden unbeschränkten Haftungsfälle bleiben hiervon unberührt. Gleiches gilt für die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im jeweiligen Umfang.

Gesetzliche Datenschutzansprüche, insbesondere Rechte betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO, werden nicht eingeschränkt. Eine zumutbare eigene Datensicherung des Kunden ergänzt die geschuldeten Sicherungen des Anbieters, ersetzt sie aber nicht. Ein etwaiges Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt; fehlende oder unzureichende Exportmöglichkeiten dürfen dem Kunden nicht als unterlassene Sicherung zugerechnet werden.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender anwendbarer Vorschriften. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung; eine Änderungsmitteilung allein genügt nicht.

Werden einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; der Vertrag bleibt im Übrigen nach Maßgabe des Gesetzes bestehen. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Anlage 1: Datenexport und Anbieterwechsel

Gegenstand des Wechsels sind die exportierbaren, vom Kunden eingebrachten oder durch seine Nutzung erzeugten Daten und digitalen Vermögenswerte einschließlich erforderlicher Metadaten. Die folgende Übersicht beschreibt den vereinbarten Umfang und begrenzt keine weitergehenden gesetzlichen Rechte.

Datenkategorien und Übergabeformate
KategorieUmfang und Format
Schul-, Personen- und OrganisationsdatenStammdaten, Rollen, Zuordnungen, Termine, Unterrichts- und Aufgabeninformationen; strukturiert als JSON, für geeignete tabellarische Daten zusätzlich CSV.
Nachrichten, Materialien und MedienKommunikationsinhalte und erforderliche Zuordnungen als strukturierte Daten; hochgeladene Dateien im vorhandenen Format, bei Sammelübergaben in einem ZIP-Archiv.
Vertrags- und AbrechnungsdatenVertragsstände und erforderliche Nachweise, Rechnungs-, Zahlungs- und Mandatsinformationen; strukturierte Daten sowie vorhandene Dokumente, gegebenenfalls PDF und SEPA-XML.
Konfiguration und MetadatenKundenbezogene Einstellungen und zum Verständnis beziehungsweise zur Übernahme erforderliche Zeit-, Referenz- und Zuordnungsangaben in strukturiertem Format.

Die vorhandenen Selbstbedienungsexporte bilden Teilbereiche ab. Ein vollständiger Wechselauftrag umfasst auch erforderliche Daten außerhalb dieser Teilbereiche; diese werden ergänzend über den vereinbarten sicheren Übertragungsweg bereitgestellt. Die Übergabe enthält eine Beschreibung der bereitgestellten Kategorien, Formate und relevanten Zuordnungen. Ein personenbezogener Auskunftsexport für eine einzelne Person ist nicht mit dem gesamten Schulwechsel gleichzusetzen.

Die zulässig ausgenommenen internen Kategorien sind: Daten anderer Kunden; private Schlüssel und administrative Zugangsdaten des Anbieters; nicht kundenbezogener interner Quellcode, Build- und Deployment-Konfigurationen; sowie nicht kundenbezogene interne Sicherheits-, Kosten- und Betriebsunterlagen. Der Ausschluss gilt nur, soweit diese Daten nicht zu den gesetzlich exportierbaren Kundendaten oder digitalen Vermögenswerten gehören und rechtmäßig ausgenommen werden dürfen. Ein lediglich behauptetes Geschäftsgeheimnis darf den Wechsel nicht behindern oder verzögern. Neue Anmeldeberechtigungen beim Zielanbieter sind regelmäßig dort einzurichten.

Verfahren, Datenstruktur und bekannte Grenzen

Die vorhandenen administrativen Exportzugänge /api/admin/export und /api/admin/export-zip sind ausschließlich für berechtigte Schuladministratoren zugänglich. Der erste liefert ein UTF-8-JSON-Dokument mit Exportzeitpunkt, Schulobjekt und Listen für Lehrkräfte, Schüler, Eltern, Eltern-Schüler-Zuordnungen, Aufgaben, Krankmeldungen, Konversationen, Materialien und Zahlungsaufzeichnungen. Der ZIP-Zugang bündelt diese JSON-Daten und die Dateien aus dem schulbezogenen Uploadbereich. Objektdaten enthalten je nach Kategorie Namen, Kontaktangaben, Zeitpunkte, Status, Inhalte und Zuordnungen. Die Aufruf- und Strukturinformationen für die konkret vereinbarte Übergabe werden dem Kunden und seinen autorisierten technischen Beauftragten zur Verfügung gestellt.

Diese Zugänge ersetzen noch keine vollständige Migration sämtlicher Module. Insbesondere Vertrags-/Mandatsstände, weitere Abrechnungsobjekte und Einstellungen können ergänzende Übergaben erfordern; manche bestehende Exportzuordnungen verwenden Anzeigenamen statt stabiler Referenzen. Solche Grenzen werden beim Wechselauftrag durch ergänzende Daten, Zuordnungsbeschreibungen und geeignete Schnittstellen bearbeitet. Sie beschränken nicht den Anspruch auf den gesetzlich erforderlichen vollständigen Export. Eine Übernahme in ein fremdes System kann dort eine Zuordnung oder Konvertierung erfordern.

Anlage 2: Infrastruktur und Schutz vor unzulässigen Behördenzugriffen

Für die Kerninfrastruktur wird Hetzner Online GmbH mit Verarbeitung in Deutschland eingesetzt; maßgeblich sind deutsches Recht und anwendbares EU-Recht. IONOS SE erbringt die vereinbarten Domain-/E-Mail-Infrastrukturleistungen in Deutschland. Für Brevo / Sendinblue GmbH sind EU-Datenbankstandorte einschließlich Deutschland, Frankreich und Belgien beschrieben. Die jeweils aktuellen Dienstleister- und Modulzuordnungen stehen in Anlage 2 des AVV. Stripe-Zahlungsleistungen für die B2B-Plattformabrechnung sind davon getrennt zu betrachten; dort können insbesondere auch Empfänger in Irland und den USA beteiligt sein.

Der Anbieter begrenzt administrative Zugriffe, schützt Übertragungswege, trennt Mandanten und Zugangsdaten und bindet weisungsgebundene Dienstleister vertraglich. Behördliche Herausgabeverlangen werden auf Zuständigkeit, Rechtsgrundlage, Erforderlichkeit und Reichweite geprüft; rechtswidrige Verlangen werden nicht allein wegen ihres Eingangs erfüllt. Vor einer Offenlegung wird der betroffene Kunde informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist. Bei internationalen Zugriffen werden die Vorgaben des Art. 32 Data Act und, bei personenbezogenen Daten, der DSGVO beachtet. Eine ausschließliche Datenbankbelegenheit in der EU wird nicht mit dem vollständigen Ausschluss ausländischer Rechtsordnungen oder behördlicher Zugriffsversuche gleichgesetzt. Weitere Informationen sind über kontakt@musicschoolhq.com erhältlich.